Postzustellungsauftrag - Wichtige Informationen
Für bestimmte amtliche Schriftstücke ist eine förmliche Zustellung vorgesehen. Hierzu dient der Postzustellungsauftrag.
Die Deutsche Post ist der erfahrenste und größte Dienstleister für Zustellungsaufträge. Unsere Kunden sind Gerichte und Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen (zum Beispiel Bußgeldstellen) sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die befugt sind, nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) zuzustellen.
Folgende Vorteile lassen sich für die förmliche Postzustellung amtlicher Schriftstücke festhalten:
- Es wird urkundlich festgehalten, wem, wann, wo und unter welchen Umständen das Schriftstück zugestellt wurde.
- Die ausgefüllte Zustellungsurkunde (ZU) geht an den Auftraggeber zurück und hat weitreichende Rechtswirkungen.
- Der Zustellungsempfänger kann sich nach diesen Vorschriften der Zustellung von Schriftstücken aus einem Postzustellungsauftrag und den damit verbundenen rechtlichen Wirkungen nicht willkürlich entziehen.
- Die Niederlegung gilt als eine Form der Zustellung. Die entsprechenden Fristen laufen an, unabhängig davon, ob das Schriftstück abgeholt wird oder nicht.
- Bei Verwendung von ZU mit Barcode ist Track & Trace über Internet oder Telefon möglich.